Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz

Neben dem BEM bilden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine weitere Säule des BGM. Auch dieser Bereich unterliegt einer gesetzlichen Regelung, nämlich dem Arbeitsschutzgesetz. Im betrieblichen Gesundheitsschutz verpflichtet sich das Unternehmen, arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten präventiv entgegenzuwirken. Beteiligte Personen sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ggf. der Betriebsarzt.

Eine weitere Säule im Rahmen des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes ist die Arbeitssicherheit.

Wie der Name bereits verrät, geht es hierbei um die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit im Unternehmen. Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter sollen nach Möglichkeit beherrschbar sein und minimiert werden.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dienen nicht nur der Minimierung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der Verhütung von Unfällen, sondern auch der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens: Unfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft viel Geld. Empirische Befunde weisen darauf hin, dass Mängel bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz häufig mit Mängeln in der Produkt- oder Dienstleistungsqualität einhergehen, also auf Probleme der betrieblichen Organisation und Führung schließen lassen (vgl. z. B. Schliephacke 2008).

Unser Angebot für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung

  • Physische Gefährungsbeurteilung

  • Arbeitsplatzergonomie

  • Lichtdesign

  • Hygienerichtlinien