Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das BEM dient der Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und mehrfach kurzzeiterkrankten Mitarbeitern. Darunter fallen Mitarbeiter, die im Laufe der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt und insgesamt 30 Tage oder länger arbeitsunfähig waren.

Im Rahmen des BGM bildet das BEM eine von drei Säulen. Gesetzlich ist es im Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) §167 Abs. 2 verankert.

Grundlegend hat der Arbeitgeber die verpflichtende Aufgabe und das Ziel, die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter wiederherzustellen, ihrer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und diese langfristig zu erhalten und zu fördern.

Das BEM ist ein systemischer Prozess, der in folgende Schritte untergliedert werden kann:

  • 1. Erfassung der BEM-Berechtigten

  • 2. Kontaktaufnahme

  • 3. Vier-Augen-Gespräche zur Klärung der Ausgangssituation

  • 4. Vertiefende Analysen zu Arbeitsbedingungen, Ressourcen und Einschränkungen

  • 5. Verständigung über die Bedingungen der Rückkehr und begleitende Maßnahmen

  • 6. Begleitung der Wiedereingliederung durch Feedback- und Coaching-Gespräche

  • 7. Abschluss- und Nachhaltigkeitsgespräche.

Dabei werden 4 Bereiche in den Prozess einbezogen:

die medizinische, psychische, soziale und betriebliche Ebene.

Welche Rolle der für das BEM Verantwortliche, der BEM-Beauftragte, hat, welcher Ablauf und welche Maßnahmen sinnvoll sind, klären wir gerne im Einzelfall, denn das BEM setzt immer eine individuelle Fallbetrachtung voraus.