Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Neben dem BEM bilden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine weitere SĂ€ule des BGM. Auch dieser Bereich unterliegt einer gesetzlichen Regelung, nĂ€mlich dem Arbeitsschutzgesetz. Im betrieblichen Gesundheitsschutz verpflichtet sich das Unternehmen, arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten prĂ€ventiv entgegenzuwirken. Beteiligte Personen sind FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit und ggf. der Betriebsarzt.

Eine weitere SĂ€ule im Rahmen des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes ist die Arbeitssicherheit.

Wie der Name bereits verrĂ€t, geht es hierbei um die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit im Unternehmen. Gefahren fĂŒr die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter sollen nach Möglichkeit beherrschbar sein und minimiert werden.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dienen nicht nur der Minimierung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der VerhĂŒtung von UnfĂ€llen, sondern auch der wirtschaftlichen LeistungsfĂ€higkeit des Unternehmens: UnfĂ€lle und berufsbedingte Krankheiten kosten sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft viel Geld. Empirische Befunde weisen darauf hin, dass MĂ€ngel bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hĂ€ufig mit MĂ€ngeln in der Produkt- oder DienstleistungsqualitĂ€t einhergehen, also auf Probleme der betrieblichen Organisation und FĂŒhrung schließen lassen (vgl. z. B. Schliephacke 2008).

Unser Angebot fĂŒr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Psychische GefĂ€hrdungsbeurteilung

  • Physische GefĂ€hrungsbeurteilung

  • Arbeitsplatzergonomie

  • Lichtdesign

  • Hygienerichtlinien